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Gegenstandskatalog 1. StEx

1. Staatsexamen (Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung)

I. Allgemeine, anorganische und organische Chemie

Grundbegriffe und -gesetze der Chemie;

Atombau und Periodensystem der Elemente;

chemische Bindung, zwischenmolekulare Bindungskräfte, Lösungen und heterogene Systeme;

Thermodynamik chemischer Reaktionen sowie Reaktionskinetik;

chemisches Gleichgewicht;

Säure/Base- und Redox-Systeme;

Stöchiometrie chemischer Reaktionen;

Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften und Reaktivität von Elementen des Periodensystems und ihrer Verbindungen sowie deren Herstellung;

allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe;

Summenformeln und Geometrie wichtiger Verbindungen;

Nomenklatur;

Bindungsarten und ihre theoretischen Grundlagen;

Reaktionsgleichungen und - mechanismen;

Grundlagen der Stereochemie;

Chemie funktioneller Gruppen und Stoffklassen sowie ihre Herstellung und Eigenschaften;

Summen-, Struktur- und Stereoformeln;

Eigenschaften und Reaktivität von Synthetika und Naturstoffen;

chemische Grundlagen von synthetischen Polymeren und Biopolymeren.


II. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie

Grundlagen der Zytologie und Histologie;

Grundprinzipien und molekulare Grundlagen des Stoffwechsels und der Genetik;

Merkmale, systematische Einteilung und Physiologie von Pflanzen und Mikroorganismen unter besonderer Berücksichtigung pharmazeutisch und medizinisch wichtiger Organismen; Viren;

Grundlagen der Anatomie und Morphologie von Pflanzen;

ökologische Grundbegriffe;

drogenkundliche und mikrobiologische Grundbegriffe und Techniken;

wichtige Arznei- und Giftpflanzen;

Stammpflanzen gebräuchlicher Drogen;

Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau des menschlichen Körpers, seine Organe und Gewebe;

Funktion von Organen und Organsystemen unter Einschluss von Regulationsmechanismen und zellbiologischen Aspekten;

Grundzüge des Immunsystems;

Fortpflanzungsorgane und deren Funktion, Schwangerschaft;

Zusammensetzung und Umfang normaler Ernährung.


III. Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre

Grundbegriffe und Maßsysteme der Physik;

Grundgesetze der Mechanik fester Körper, Flüssigkeiten und Gase;

Aggregatzustände und deren Änderungen;

Phasensysteme;

Grenzflächenerscheinungen;

Grundlagen der Thermodynamik und -kinetik;

Kinetik der Diffusion und Verteilung;

Grundlagen der Elektrizitätslehre einschließlich Elektrochemie;

Grundlagen der Optik, Schwingungs- und Wellenlehre;

Aufbau und Eigenschaften der Atome und Moleküle;

Grundlagen der Radioaktivität und Isotopenanwendung;

physikalische Grundlagen von Messverfahren jeweils unter Berücksichtigung der Belange der Pharmazie;

Allgemeine Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln;

Grundoperationen;

Rezepturarzneimittel;

homöopathische Zubereitungen.


IV. Grundlagen der pharmazeutischen Analytik

Die in der pharmazeutischen Analytik gebräuchlichen, grundlegenden Methoden;

Grundlage, Arbeitsweisen und Anwendung klassischer qualitativer und quantitativer Verfahren zur Analyse von Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Schadstoffen (Kationen, Anionen und Neutralstoffen) einschließlich der Arzneibuch-Methoden;

Analytik funktioneller Gruppen organischer Verbindungen;

Instrumentelle pharmazeutische Analysenverfahren einschließlich spurenanalytischer Verfahren: Grundlagen, Arbeitsweisen und Anwendungen elektrochemischer, thermoanalytischer, radiochemischer, chromatographischer, optischer und spektroskopischer Verfahren zur qualitativen (Identifizierung und Strukturaufklärung) und quantitativen Analyse;

Validierung von Analysenverfahren;

Qualitätssicherung.


Quelle: Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), Stand 2.12.2007, www.juris.de

Das 1. Staatsexamen

Nach den ersten vier Semestern des Pharmaziestudiums steht das 1. Staatsexamen an. Das erfolgreiche Bestehen stellt den Abschluss des Grundstudiums dar. Ähnlich wie bei Mediziner*innen wird das Examen im schriftlichen Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Es werden an vier verschiedenen Tagen große Themenbereiche geprüft:

  • Allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
  • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
  • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik


Zum Bestehen sind für jedes Fach gesondert mindestens 50% der Fragen richtig zu beantworten. Die Anzahl an Fragen setzt sich wie folgt zusammen:

  • 100 Fragen in den Fächern Chemie und Biologie
  • 80 Fragen in Analytik und Physik/Arzneiformenlehre

Die optimale Prüfungsvorbereitung

Die pharma4u-Prüfungstrainer unterstützen bei der optimalen Prüfungsvorbereitung. User*innen mit einem Premium-Learning-Account stellen wir den Prüfungstrainer 1. Stex mit allen IMPP-Fragen und kommentierten Antworten zur Verfügung.


Details zum Ablauf der Prüfung

Die Prüfungen zum 1. Staatsexamen Pharmazie sind bundeseinheitlich. Alle angemeldeten Student*innen sämtlicher Unis in Deutschland erhalten exakt die gleichen Fragen. Die Prüfungen finden in allen Städten zum gleichen Zeitpunkt statt.

Die Durchführung des 1. Staatsexamens obliegt dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz.

Die einzelnen Stoffgebiete des 1. Staatsexamen haben wir unter "Gegenstandskatalog" zusammengestellt.


Crashkurse der Ravati Seminare

Ideal zum Wiederholen des gesamten Prüfungsstoffes in einem effizienten Crashkurs sind die Repetitorien unseres Partners Ravati Seminare. Da gerade Pharmaziestudierende das Gelernte wegen der enormen Stofffülle besonders schnell vergessen, wird der prüfungsrelevante Stoff im Crashkurs aufgefrischt und verständlich vermittelt. Zudem zeigt sich für jeden Einzelnen, wo noch individuelle, fachliche Lücken sind, die es aufzufüllen gilt.

Teilnehmer*innen der Ravati Seminare erhalten bei Kursbuchung einen Gutschein in Höhe von 95,- Euro für ein kostenloses Jahr bei pharma4u inklusive Zugang zu den Kommentaren der Fragen zum 1. Staatsexamen. Beachte hierbei, dass sich dieser Zugang jedoch nach einem Jahr automatisch kostenpflichtig verlängert, sofern Du nicht mindestens sechs Wochen vorher kündigst.

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